Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Rollicoat GmbH

 

  1. Allgemeines, Geltungsbereich

 

1.1

Diese vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind („Käufer“). Etwaig früher einbezogene Allgemeine Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegenden AGB ersetzt.

 

1.2

Unser Produktangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer. Mit der Abgabe eines Angebotes (vgl. Ziff. 2.1) bestätigt der Käufer, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, bzw. die Regelungen für Unternehmer auf ihn anwendbar sind und er befugt ist, das entsprechende Geschäft abzuschließen.

 

1.3

Die vorliegenden AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB).

 

1.4

Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge mit dem Käufer, ohne dass wir im Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Hinsichtlich der Form hiervon etwaig abweichender Vereinbarungen wird auf Ziff. 1.6 verwiesen.

 

1.5

Wir erbringen unsere Leistungen, bzw. schließen Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, auch solchen, die in diesen AGB nicht erwähnte Gegenstände regeln, widersprechen wir hiermit ausdrücklich und im vollen Umfang. Als anerkannt gelten allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers nur dann, wenn wir ihrer Geltung zuvor ausdrücklich und in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

 

1.6

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

 

 

 

  1. Vertragsschluss

 

2.1

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder sonstige Informationen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – (im Gesamten nachfolgend als „Unterlagen“ bezeichnet) überlassen haben. An derartigen Unterlagen behalten wir uns Eigentumsrechte, sowie sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte vor. Für diese Unterlagen gelten die Regelungen des GeschGehG (zumindest analog), unabhängig vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Sie sind daher vom Käufer mit angemessenen Maßnahmen geheim zu halten.

 

2.2

Die Bestellung des Käufers gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

 

2.3.

Die Annahme dieses Vertragsangebotes durch uns kann entweder in Textform gegenüber dem Käufer (z.B. durch Zusendung einer Rechnung, eines Lieferscheins oder einer Auftragsbestätigung – auch elektronisch) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

 

 

  1. Zahlungsmodalitäten

 

3.1

Der vereinbarte Kaufpreis ist mit der Lieferung fällig, ohne dass es einer Rechnungsstellung bedarf. Wir werden uns aber bemühen, dem Käufer zeitnah zu der Lieferung auch eine Rechnung zuzusenden. Der Käufer stimmt einer Versendung von Rechnungen via E-Mail ausdrücklich zu. Er wird uns hierfür eine geeignete E-Mail-Adresse mitteilen.

 

3.2

Wir sind jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

 

3.3

Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als sein jeweiliger (Gegen-)Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers gemäß Ziff. 7.4 dieser AGB unberührt. Zurückbehaltungsrechte des Käufers können lediglich auf Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis gestützt werden, wobei der fehlende Zugang einer Rechnung kein Zurückbehaltungsrecht begründet.

 

 3.4

Der Käufer kommt – vorbehaltlich anderweitig vereinbarter Zahlungsbedingungen – eine Woche nach Fälligkeit der Kaufpreiszahlung in Verzug (vgl. § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

 

3.5.

Soll die Lieferung vertragsgemäß später als vier Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, sind wir berechtigt, den Preis angemessen an die seit Vertragsabschluss bis zur Lieferung eingetretenen Veränderungen der einschlägigen Tariflöhne und/oder der Materialkosten und/oder weiterer Kosten anzugleichen. Letzteres gilt unabhängig von vorgenannter Vier-Monats-Frist auch, wenn die uns entstandenen Einkaufskosten aufgrund nicht vorhersehbarer, insbesondere politischer oder behördlicher Entscheidungen, wie etwa der Einführung von Zöllen oder Maßnahmen einer Pandemiebekämpfung, wesentlich erhöht wurden und unsere Preisanpassung sich ausschließlich an diesen Erhöhungen orientiert.

 

3.6

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Regelungen zur Leistungsverweigerung (§ 321 BGB) und – ggf. nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

3.7

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der Käufer verpflichtet, uns seine USt-Id-Nummer mitzuteilen, sowie die zur Prüfung der Steuerbefreiung notwendigen sonstigen Angaben zu machen und die für den Nachweis der Steuerbefreiung notwendigen Belege zur Verfügung zu stellen. Kommt der Käufer diesen Verpflichtungen nicht unverzüglich nach, sind wir berechtigt, die Lieferung als nicht steuerbefreit zu behandeln, sodass die jeweils anfallende Umsatzsteuer zusätzlich berechnet und gefordert wird. Soweit wir aufgrund unrichtiger Angaben des Käufers eine Lieferung zu Unrecht als steuerbefreit behandelt haben, hat uns der Käufer von der Steuerschuld auf erstes Anfordern freizustellen und alle insoweit angefallenen Aufwendungen zu tragen.

 

  1. Lieferung der Ware, Liefertermine

 

4.1

Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Etwaig entstehende Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer. Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

 

4.2

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung / in der Vertragsbestätigung angegeben. Die Vereinbarung von Lieferzeiten stellt kein Fixgeschäft dar; Fristen und Termine gelten nur annähernd, wenn sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Wir sind berechtigt, auch vor dem vereinbarten Liefertermin anzuliefern.

 

4.3

Wir schulden allein die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung an das Transportunternehmen. Für durch das Transportunternehmen verursachte Verzögerungen sind wir nicht verantwortlich, es sei denn, eine derartige Verantwortlichkeit ergibt sich aus einer zwingenden gesetzlichen Regelung.

 

4.4

Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir im Umfang der Nichtverfügbarkeit unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

 

4.5

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. Der Schaden ist auf höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware beschränkt. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Käufer gar kein Schaden entstanden ist. 

 

4.6

Ist die Ware bei Annahme des Angebots durch den Kunden vorrätig und erfolgt die Lieferung gegen Vorkasse, halten wir die Ware innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen nach Vertragsschluss auf Lager. Geht die Zahlung des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und etwaiger Versandkosten) nicht innerhalb dieses Zeitraums bei uns ein, sind wir zum Abverkauf der Ware berechtigt. In diesem Fall erfolgt die Versendung innerhalb einer weiteren Frist von fünf Werktagen nur, solange der Vorrat reicht.

 

4.7

Falls die Ware nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, zeigen wir dies dem Käufer unverzüglich an. Die Lieferfrist verlängert sich in angemessener Weise bei unverschuldeter verspäteter Selbstbelieferung durch unseren Lieferanten, bei höherer Gewalt (z.B. Maßnahmen einer Pandemiebekämpfung, Naturkatastrophen oder Unruhen), Streik, Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, unverschuldetem Material- oder Energiemangel oder ähnlichen von uns unverschuldeten Ereignissen, die einer Lieferung entgegenstehen. Haben diese Umstände ein nicht nur vorübergehendes Leistungshindernis zur Folge, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Dauert die Behinderung länger als zwei Monate ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Hinsichtlich des bereits erfüllten Teils kann er jedoch nur zurücktreten, wenn die Annahme der bereits erfolgten Teilleistung für ihn nicht zumutbar ist.

Im Falle eines (Teil-)Rücktritts erstatten wir dem Kunden etwaig geleistete Zahlungen im Umfang des durch den Rücktritt rückabgewickelten Vertrages innerhalb angemessener Frist.

 

4.8

Werden nach Vertragsschluss einvernehmlich Änderungen an Inhalt oder Umfang der Produktlieferung vereinbart, beginnt die Lieferfrist für die gesamte Lieferung mit dem Änderungszeitpunkt von Neuem zu laufen. Wir sind auch insoweit berechtigt, vor dem vereinbarten Liefertermin anzuliefern.

 

4.9

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie für den Käufer zumutbar sind. Die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten werden von uns getragen.

 

4.10.

Die Rechte des Käufers gem. Ziff. 8 dieser AGB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

 

  1. Gefahrübergang

 

  1. 1

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware, sowie die Verzögerungsgefahr (nachfolgend: „Gefahr“) geht mit der Übergabe an die Transportperson der Waren auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

 

5.2

Eine Transportversicherung für die bestellte Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers.

 

5.3

Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns auf den Käufer über. In diesem Fall können dem Käufer beginnend mit der Lieferfrist, bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung der bestellten Waren entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Diese Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von mindestens 0,5 % des Angebotsumfangs. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren, bzw. geringeren, bzw. des Vorliegens gar keines Schadens unbenommen. Unberührt hiervon bleiben zudem unsere gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene

Entschädigung, Kündigung), wobei ein entsprechender geleisteter Schadensersatz gemäß vorstehender Pauschale auf weitergehende Zahlungsansprüche anzurechnen ist.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

 

6.1

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus dem Kaufvertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer (gesicherte Forderungen) vor.

 

6.2

Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. Der Käufer tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf im Hinblick auf den an uns zu zahlenden Kaufpreis an uns ab. Diese Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis für die Ware entspricht. Der Kunde ist berechtigt, die so an uns abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei diese Ermächtigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers jederzeit gegenüber dem Käufer oder dessen Kunden widerrufen werden kann. Ein derartiger Widerruf beinhaltet gleichzeitig auch den Widerruf der Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen nebst den entsprechenden Schuldnern bekannt zu geben und uns alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen weiteren Angaben zu machen, sowie die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

 

6.3

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

 

6.4

Bei Pfändung, Beschlagnahme oder Eingriff eines Dritten in die Eigentumsrechte an den Waren hat der Käufer uns unverzüglich zu benachrichtigen. Eine sicherungshalber erfolgende Übereignung oder jegliche anderweitige Belastung der Vorbehaltsware mit Rechten Dritter ist dem Käufer nicht erlaubt.

 

6.5

Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen die üblichen Risiken wie Feuer, Wasser, Diebstahl, etc. auf seine Kosten zu versichern und auf Anforderung von uns diese Versicherung nachzuweisen. Kommt der Käufer der Versicherungspflicht nicht nach, sind wir berechtigt, die Versicherung auf Kosten des Käufers abzuschließen, die Versicherungsprämie zu verauslagen und vom Käufer zu verlangen. Der Käufer tritt uns für den Versicherungsfall sämtliche Ansprüche gegen den Versicherer oder Schädigen vorrangig bereits jetzt ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

 

 

 

 

6.6

Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch und entsprechender Erklärung des Käufers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; dem Käufer steht die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

  1. Mängelhaftung

 

7.1

Dem Käufer steht bei Mängeln der Ware die gesetzlichen Ansprüche wegen Mängelhaftung zu, soweit nachfolgend nichts Anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der unverarbeiteten Ware an einen Verbraucher, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 ff. BGB). Ansprüche aus Lieferantenregress sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den Käufer oder einen anderen Unternehmer, z.B. durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.

 

7.2

Wir gewährleisten, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Eine Beschaffenheitsvereinbarung bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der gelieferten Waren. Zumutbare Änderungen stellen weder einen Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung, noch einen Gewährleistungsgrund dar. Zumutbare Änderungen sind unwesentliche Abweichungen der gelieferten Waren gegenüber den Beschreibungen und Angaben in den schriftlichen und elektronischen Unterlagen hinsichtlich Technik, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale. Öffentliche Anpreisungen, Äußerungen oder sonstige Werbung eines Dritten, etwa des Herstellers der Ware, haben keine Auswirkungen auf die vereinbarte Beschaffenheit und können daher keine Mängel begründen.

 

7.3

Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, sofern die Voraussetzungen des § 442 BGB vorliegen.

 

7.4

Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, zwischen Mängelbeseitigung (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) zu wählen (Nacherfüllung). Uns steht insoweit das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung zu. Die gesetzlichen Fälle, in denen eine Fristsetzung entbehrlich ist, bleiben unberührt. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Der Käufer hat im erforderlichen Umfang an der Nacherfüllung mitzuwirken, insbesondere hat er uns die hierfür erforderliche Zeit zu gewähren und die mangelbehaftete Ware zu übergeben.

 

7.5

Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil zurückzubehalten.

 

7.6

Grundsätzlich ist im Mängelhaftungsfall der mangelhafte Gegenstand auf unsere Kosten an uns zu senden. Wir senden die um den Mangel beseitigte oder ausgetauschte Ware an den Käufer zurück. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Die zum Zwecke der Nacherfüllung im Mängelhaftungsfall erforderlichen Aufwendungen tragen wir mit Ausnahme derjenigen Kosten, die darauf basieren, dass der Käufer wünscht, dass die (Nach-)Lieferung an einen anderen Ort als dessen Niederlassung verbracht wird. Stellt sich heraus, dass die Ware nicht mangelbehaftet war, sind wir berechtigt, die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt zu verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

 

7.7

Die Mängelhaftungsansprüche eines Kaufmanns setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung mitzuteilen. Verborgene Mängel müssen uns innerhalb von 5 Werktagen nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden. Versäumt der Käufer diese Frist, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

 

7.8

Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung oder nach dem Ablauf einer vom Käufer gesetzten angemessen Frist für die Nacherfüllung, sofern diese nach den gesetzlichen Vorschriften nicht entbehrlich ist, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

 

7.9

Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziff. 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

7.10

Die Mängelhaftungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung. Für Nachbesserungen haften wir im gleichen Umfang, wie für die nachgebesserten Waren und zwar bis zum Ablauf von sechs Monaten seit Ablieferung der ursprünglich gelieferten Ware beim Käufer, es sei denn, dem stehen zwingende gesetzliche Regelungen entgegen. Gleiches gilt für die Lieferung von Ersatzstücken im Rahmen der Nacherfüllung.

 

 

 

  1. Haftung

 

8.1

Für alle Ansprüche der Parteien gegeneinander, die nicht Erfüllungsansprüche sind oder der Erfüllung der vertraglichen Pflichten dienen, insbesondere für Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz, sei es aus Unmöglichkeit, Verzug, Selbstvornahme, Kündigung oder Rückabwicklung nach Rücktritt, unabhängig von der Frage einer Pflichtverletzung, vom Maß des Verschuldens oder der Anspruchsgrundlage, haften wir nur für vorsätzlich und grob fahrlässig verursachte Schäden. Wir haften insbesondere nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Haftung aufgrund von von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.

 

8.2

Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 8.1 gelten nicht für Personenschäden, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, für den Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Im letztgenannten Fall ist aber die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

8.3

Veräußert der Käufer die Ware unverändert oder nach Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung mit anderen Waren, so stellt er uns im Innenverhältnis von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler verantwortlich ist.

 

8.4

Die Regelungen der vorstehenden Ziffern 8.1 bis 8.3 dieser AGB erstrecken sich darüber hinaus auch auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung, sowie auf mittelbare Schäden, solange letzterem nicht ein gesetzliches Verbot entgegensteht. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

 

8.5

Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Regelungen.

 

 

 

  1. Schlussvorschriften

 

9.1

Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in deutscher Sprache.

 

9.2

Der zwischen uns und dem Käufer bestehende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

 

9.3

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Regelungen in diesen AGB haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

9.4

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich abzugeben. Änderungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie in schriftlich vereinbart worden sind, dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses. Schriftlich im Sinne dieser AGB beinhaltet jegliche Erklärung, die mindestens in Textform abgegeben wurde.

 

9.5

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte an unserem Sitz für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. Wir bleiben berechtigt, am Sitz des Käufers Klage zu erheben.

 

9.6

Keine der Parteien ist berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Einwilligung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen. Dies gilt nicht für Geldforderungen.

 

9.7

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem zwischen den Parteien wirtschaftlich Gewollten am Nächsten kommt.